Allgemeine Geschäftsbedingung HC Kriens-Luzern
0 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch von Heimspielen des HC Kriens-Luzern (HC Kriens-Luzern AG) in der PILATUS ARENA in Kriens, der Krauerhalle in Kriens, der Maihofhalle in Luzern und in der Stadthalle Sursee sind wesentlicher Bestandteil eines Vertrages beim Kauf einzelner Eintrittskarten sowie der Saisonkarte (HCKL CARD) oder beim Erhalt sonstiger Zugangsberechtigungen, die von HC Kriens-Luzern für die Heimspiele des HC Kriens-Luzern erteilt werden. Die Ticketkäufer*innen anerkennen mit dem Erwerb von Einzeltickets und Saison Abos die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können. Die AGBs können während des Jahres angepasst werden und Neuerungen enthalten (auch nach dem Kauf von Einzeltickets und Saisonkarte). Beim Kauf eines Einzeltickets oder einer Saisonkarte akzeptiert jede*r Käufer*in diese Bedingungen. Zusätzlich wird die Hallenordnung mit dem Kauf eines oder mehrerer Einzeltickets oder des Saison Abo akzeptiert. Um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können muss der*die Käufer*in über die üblichen physischen und psychischen Voraussetzungen verfügen, oder entsprechend Ziff. 2.1 in Begleitung einer befähigten Person sein. Es wird auf die gängigen Risiken und Gefahren einer Veranstaltung in einer geschlossenen Heimspielstätte (Gedränge, Gesundheitsrisiken wie Ansteckungsgefahren oder Gehörverletzungen, Sturzgefahr usw.) hingewiesen. Darüber hinaus sind auch besondere Hinweise vor Ort zu beachten. Der Aufenthalt in den jeweiligen Heimspielstätten erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderen anerkennt der Besitzer des Einzeltickets oder eines Saison Abos die Weisungsbefugnisse der Ordnungskräfte des Veranstalters. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist jederzeit und unbedingt Folge zu leisten. Die Ordnungskräfte sind angewiesen, Zuschauer*innen, die diese AGBs, die Stadionordnung oder sonstige Anweisungen der Ordnungskräfte missachten, anzuhalten, deren Personalien festzustellen und sie gegebenenfalls aus der Halle zu weisen.
1 Vertragliche Beziehung
Der HC Kriens-Luzern bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets und Saison Abos (HCKL CARD) nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der HCKL-Geschäftsstelle am Mattenhof 12 in Kriens, über das Internet, an verschiedenen Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse zu erwerben. Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er eine Bestellung an den HC Kriens-Luzern abgibt und einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der HC Kriens-Luzern AG erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Ticketbestellung durch den HC Kriens-Luzern, und zwar jeweils für die entsprechende Veranstaltung.
2 Einzeltickets
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spieles in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit in einem der aufgeführten Veranstaltungsorte stattfindet. Im Sitzplatzbereich kann der/die Kunde*in bei der Bestellung den von ihm gewünschten Platz buchen. Das Einzelticket kann innerhalb derselben Alterskategorie übertragen werden.
2.1 Reduzierte Einzeltickets / Ausweisregelung
Der HC Kriens-Luzern bietet in gewissen Kategorien reduzierte Tickets an. Beim Kauf eines reduzierten Einzeltickets muss zwingend ein gültiger, legitimierender Ausweis (ID, Pass, AHV/IV-Ausweis) vorgewiesen werden. Inhaber eines reduzierten Einzeltickets müssen beim Erwerb des Einzeltickets und im Eingangsbereich auf Verlangen einen Nachweis für dessen Berechtigung vorweisen. Ausweisregelungen Einzeltickets:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen die Heimspielstätten des HC Kriens-Luzern nur in Begleitung Erwachsener betreten, die im Besitz eines gültigen Einzeltickets sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und müssen auf den Schoss genommen werden.
- Der Kauf eines Einzeltickets für unter 16-Jährige ist bis vor dem Tag des 16. Geburtstages gegen Vorweisung der ID oder des Passes möglich (Stichtag bildet der Spieltag).
- AHV/IV-Tarife gegen Vorweisung eines AHV/IV-Ausweises.
2.2 Online-Ticketbestellungen / Print@Home / Mobile Ticketing
Nach der Auswahl des Platzes hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen Ausdruck zu Hause (Print@Home) oder Mobile Ticketing zu wählen. Der Bezug von Einzeltickets über das Internet sowie über die Vorverkaufsstellen ist generell auf 10 Tickets pro Bestellvorgang limitiert. Das Ticket enthält einen Strichcode/QR Code, der am jeweiligen Eingang eingelesen wird. Der*Die Ticketinhaber*in ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode in einer lesbaren Art und Weise gedruckt wird. Wir empfehlen ausdrücklich die Mobile Anwendung. Tickets sind vor Schmutz, Beschädigung und starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Das Ticket darf nicht mehrmals ausgedruckt, kopiert oder nachgemacht werden. Der erste Ticketinhaber eines Print@Home/Mobile-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach ist das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Wenn mehrere Ausdrucke, Kopien oder Nachahmungen eines Print@Home- und Mobile-Tickets im Umlauf sind, können diese Ticketinhaber an den Zugangskontrollen abgewiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Entgelts. Print@Home- und Mobile-Tickets können bis 120 Minuten vor dem Anwurf online mittels Kreditkartenzahlung und anderen Bezahlmöglichkeiten auf der HCKL-Ticketplattform erworben werden. Bei Problemen am Spieltag steht die Tageskasse ab 90 Minuten vor dem Anwurf für Auskünfte zur Verfügung.
2.3 Online Ticketbestelllungen Drittanbieter
Wir möchten an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass der HC Kriens-Luzern sich in jeglicher Form von Ticketverkäufen wie von überteuerten Drittanbieter (bspw. VIAGOGO), externe Auktionsplattformen und Online-Ticketbörsen distanziert. Der HC Kriens-Luzern lehnt jegliche Verantwortung und Auskünfte über Preise, Gültigkeit usw. für solche Tickets ab, welche nicht über die offiziellen HCKL-Vorverkaufsstellen bezogen worden sind. Im Gegenteil, der HC Kriens-Luzern behält sich vor, aus Sicherheitsgründen alle Tickets, die nicht über die offiziellen Vorverkaufsstellen bezogen worden sind, zu sperren. Diese Tickets verlieren danach umgehend ihre Gültigkeit und können für den Hallenzutritt nicht mehr verwendet werden. Es besteht in keinster Weise ein Anspruch auf Ersatz. Eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine Aufwertung der Tickets ist ausgeschlossen (AGB). Um sich vor solchen Situationen schützen zu können, empfehlen wir ausschliesslich über die offiziellen HCKL-Vorverkaufsstellen Tickets zu erwerben.
2.4 Versand
Es erfolgt kein Versand von physischen Tickets. Der Bezug läuft ausschliesslich über das offizielle Ticketportal des HC Kriens-Luzern.
2.5 Tageskassen
Die Tageskassen werden jeweils 90 Minuten vor Spielbeginn geöffnet. Sitzplätze werden nach dem Prinzip „bester verfügbarer Sitz im gewählten Sektor“ verkauft. Sämtliche HCKL-Spielstätten öffnen 90 Minuten vor Spielanpfiff.
2.6 SHV-Ausweise
Für Inhaber von SHV-Ausweisen steht ein begrenztes Kontingent an Sitzplätzen zur Verfügung.
2.7 Umtausch, Rückgabe oder Verlust Einzeltickets
Die Rückgabe oder der Umtausch eines Einzeltickets oder einer Saisonkarte sind Aus- geschlossen. Falschbuchungen können nicht rückerstattet werden. Bei frühzeitiger Information kann das HCKL-Ticketing Team allenfalls eine Umbuchung in der gleichen Preiskategorie veranlassen (abhängig von der Sitzplatzverfügbarkeit und des Verkaufsortes). Verlorene Einzeltickets können nur ersetzt werden, wenn der Verkaufsort und die nötigen spezifischen Informationen vorhanden sind (ohne Garantie).
2.8 Übertragbarkeit
Die Einzeltickets und Saison Abos sind grundsätzlich übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Ticketinhaber verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets und Saisonkarten können nur an Personen übertragen werden, die einen identischen Ermässigungsanspruch haben. Das HCKL CARS ist innerhalb derselben Alterskategorie übertragbar.
3 Saisonkarte (HCKL CARD)
Mit dem Kauf einer Saisonkarte erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der Spiele in der bezeichneten Kategorie, die in der angegebenen Zeit in einem der Spielstätten stattfinden. Die HCKL CARD ist innerhalb derselben Alterskategorie übertragbar.
3.1 Reduzierte Saison Abos / Ausweisregelung
Der HC Kriens-Luzern bietet in fast allen Kategorien reduzierte Saisonkarten an. Beim Kauf einer reduzierten HCKL CARD muss zwingend ein gültiger, legitimierender Ausweis (ID, Pass, AHV/IV-Ausweis) vorgewiesen werden. Inhaber einer reduzierten Saisonkarte müssen beim Erwerb der Saisonkarte und im Eingangsbereich auf Verlangen einen Nachweis für dessen Berechtigung vorweisen. Ausweisregelungen Einzeltickets:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen die Heimspielstätten des HC Kriens-Luzern nur in Begleitung Erwachsener betreten, die im Besitz eines gültigen Einzeltickets sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und müssen auf den Schoss genommen werden.
- Der Kauf einer Saisonkarte für unter 16-Jährige ist bis vor dem Tag des 16. Geburtstages gegen Vorweisung der ID oder des Passes möglich (Stichtag bildet der Spieltag).
- AHV/IV-Tarife gegen Vorweisung eines AHV/IV-Ausweises.
3.2 Vorkaufsrecht bei nationalen und internationalen Spielen
- Inhaber eine Saison Abos erhalten während einer definierten Frist (Mitteilung wird jeweils frühzeitig auf der offiziellen Homepage kommuniziert) die Möglichkeit, Plätze für das entsprechende Spiel zu buchen. Für Testspiele des HC Kriens-Luzern sowie für Länderspiele gilt kein Vorkaufsrecht.
- Im Fall von Ticketverkäufen für nationale und internationale Spiele (keine Testspiele) wird den Inhabern der Saisonkarte zwar stets der Erwerb von Eintrittskarten mit Vorkaufsrecht garantiert, nicht immer aber für den eigenen Platz (in gelegentlichen Fällen kann eine Umplatzierung in eine höhere oder tiefere Kategorie nicht ausgeschlossen werden). Dies als mögliche Folge der Bedürfnisse des SHV oder der EHF und deren Vertragspartner.
3.3 Umtausch, Rückgabe oder Verlust Saisonkarte
Geht die HCKL CARD verloren, bitten wir Sie, sich schriftlich an das HCKL-Ticketing Team zu wenden. Wir werden die abhanden gekommene Karte sperren und Ihnen eine neue Karte gegen eine Gebühr von CHF 25.00 ausstellen. Namensänderungen und Umschreibungen sind möglich und werden ebenfalls für eine Gebühr von CHF 25.00 plus allfälliger Preiserhöhung pro rata erstellt. Die Rückgabe einer Saisonkarte ist nicht möglich. Wer die HCKL CARD am Spieltag vergisst, kann an der Tageskasse ein Ersatzticket gegen CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr seine Saisonkrte als Einzelticket erhalten.
4 Umplatzierung
Der HC Kriens-Luzern behält sich eine Umplatzierung vor, sollte eine Gefahr oder ein Sicherheitsrisiko für die Zuschauer bestehen. Der Besucher hat die resultierende Einschränkung ohne Anspruch auf Ticketumtausch oder -rückgabe oder Geltendmachung eines Minderpreises in Kauf zu nehmen.
5 Preise
Massgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vermerkt ist. Im Preis inkludiert ist die Billettsteuer, welche die HC Kriens-Luzern AG gegenüber der Stadt Kriens zu entrichten hat. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bereits inkludiert.
5.1 Gebühren
Verlorene Saisonkarten können durch ein Duplikat ersetzt werden. Für das Duplikat einer HCKL CARD wird eine Gebühr von CHF 25.00 erhoben. Das alte/verlorene Saisonkarte verliert ihre Gültigkeit und wird gesperrt.
6 Zahlungsbedingungen
Bestellungen werden nur gegen Vorausbezahlung mit Visa- oder Mastercard und Twint sowie durch Vorauszahlung per Rechnung ausgeführt. Ist die Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Bestelldatum beim HCKL eingegangen oder liegt keine ausreichende Kreditkartendeckung vor, behält sich der HCKL das Recht vor, unbezahlte Tickets zu stornieren und in den freien Verkauf zu geben. Die Bezahlung ist grundsätzlich nur in Schweizer Franken möglich. Rechnungen werden nicht ins Ausland verschickt.
7 Reklamation
Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Bestellung nach Erhalt unverzüglich auf deren Richtigkeit (Einzelticket- und Saisonkarte, Anzahl, Preise, Veranstaltungsdatum, etc.) zu prüfen. Eine allfällige Reklamation muss unverzüglich, d.h. binnen 1 Arbeitstag nach Eingang der Einzeltickets/Print@Home und Mobile-Tickets sowie des Saison Abo’s des Kunden erfolgen. Die Reklamation kann entweder telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Brief) gemacht werden. Massgebend für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzeltickets und Saisonkarten. Bei einer Einzelticket- oder Saisonkarte-Reklamation muss das vermeintlich fehlerhafte Einzelticket oder die Saisonkarte bei der HC Kriens-Luzern AG eingetauscht werden. Einzeltickets können normalerweise nicht ersetzt werden. Der HC Kriens-Luzern entscheidet jeweils im Einzelfall über den Ersatz von Einzeltickets bei einem allfälligen Verlust. Ordentlich bestellte und bezahlte Einzeltickets werden allerdings nicht mehr zurückgenommen.
7.1 Qualität der Sitzplätze
Handläufe von Treppengeländern, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, können die Sicht aufs Spielfeld beeinträchtigen. Der Besucher hat die resultierende Sicherheitseinschränkung ohne Anspruch auf Ticketumtausch oder -rückgabe oder Geltendmachung eines Minderpreises in Kauf zu nehmen. Der HC Kriens-Luzern kann dafür nicht belangt werden.
8 Spielverschiebungen
Der HC Kriens-Luzern weist ausdrücklich darauf hin, dass die European Handball Federation (EHF), der Schweizerische Handballverband (SHV) sowie die Quickline Handball League (QHL) die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben. Bei solchen Spielverschiebungen behalten bereits erworbene Einzeltickets oder Saisonkarten automatisch ihre Gültigkeit für das Verschiebungsdatum. Im Falle von Spielabsagen, -abbrüchen, -ausfällen und/oder Spielen unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die HC Kriens-Luzern AG veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Rückgabe oder Umtausch von Einzeltickets und Saison Abos sind ausgeschlossen.
9 Datenschutz
Für die HC Kriens-Luzern AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutz-bestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die HC Kriens-Luzern AG nutzt die Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden ausschliesslich auf einem Server gespeichert und absolut vertraulich behandelt; sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Homepage der HC Kriens-Luzern verwendet stets neueste Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien (SSL), um garantieren zu können, dass alle Informationen einwandfrei übermittelt werden. Die Zuschauer in den Spielhallen können aus Sicherheitsgründen mittels Video-überwachung gefilmt werden. Über eine mögliche Anzeige bei der Polizei entscheidet die HC Kriens-Luzern AG.
10 Ton- und Bildaufnahmen
Jeder Ticket- und Saisonkarten-Inhaber akzeptiert unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der HC Kriens-Luzern AG oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
11 Missbrauch/Sicherheit
Jegliche Missbräuche im Zusammenhang mit Einzeltickets und Saisonkarten, die via Internet, an einer öffentlichen Vorverkaufsstelle des HC Kriens-Luzern gekauft wurden (kopierte Einzeltickets, falsch angegebene Preiskonditionen etc.) haben den sofortigen Entzug des Einzeltickets oder der HCKL CARD zur Folge. Im Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.00 erhoben, und der Missbrauch wird angezeigt. Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind oder während der Veranstaltung mit einem solchen belegt werden, wird das Einzelticket oder die Saisonkarte ersatzlos abgenommen.
11.1 Einmaliger Eintritt, unerlaubter Sektorwechsel, Eintrittskontrolle
Der Eintritt zu den Veranstaltungen in den Spielhallen des HC Kriens-Luzern ist nur mit gültigem Ticket (einmaliger Eintritt) pro Spiel oder einer Saisonkarte gestattet. Bei einem frühzeitigen Verlassen der Spielhallen des HC Kriens-Luzern verlieren das Einzelticket und die Saisonkarte die Gültigkeit für einen erneuten Eintritt ins Stadion. Die entsprechenden Einzeltickets und Saisonkarte sind nur für die aufgedruckten Sektoren und Plätze der entsprechenden Spielhalle gültig (Sektoren und Blockwechsel sind nicht erlaubt). Bei einem unerlaubten Sektorwechsel wird die HCKL CARD abgenommen und eine schriftliche Mahnung erteilt. Ein weiterer unerlaubter Sektorwechsel wird mit CHF 300.00 gebüsst. Einzeltickets sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungskräften jederzeit auf Verlangen vorzuweisen. Beim Eintritt in die Spielhallen können die Zuschauer durchsucht werden. Stark alkoholisierte oder randalierende Zuschauer sowie Personen, die für ihr gewalttätiges Verhalten bekannt sind, kann der Zutritt in die Spielhallen entschädigungslos verwehrt werden.
11.2 Umtausch, Rückgabe oder Verlust
Rückgabe oder Umtausch des Einzeltickets sind ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Einzeltickets können nicht ersetzt werden. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Einzelticket und die Saisonkarte automatisch für das neu festgesetzte Datum. Bei vorzeitigem Spielabbruch oder angeordnetem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfallen die Einzeltickets, und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
11.3 Aufbewahrung
Alle Einzeltickets und Saisonkarten werden in den Spielhallen mit elektronischen Lesegeräten erfasst. Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Einzeltickets und der HCKL CARD sowie die Garantie der Originalität des Einzeltickets selbst verantwortlich. In Fällen des Missbrauchs jeglicher Art behält sich die HC Kriens-Luzern AG das Recht vor, das jeweilige Einzelticket auf der Kreditkarte nachzubelasten, den Ticketpreis bar einzufordern, das Benutzerkonto zu sperren, ein Stadionverbot zu erteilen und/oder gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
11.4 Unerlaubter Weiterverkauf
Der Verkauf der Einzeltickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf - insbesondere über Internetauktionen - der erworbenen Einzeltickets ohne vorgängige Einholung einer schriftlichen Genehmigung der HC Kriens-Luzern AG ist dem Kunden hiermit untersagt. Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung wird mit einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 5‘000.00 geahndet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für private Weiterverkäufe der Einzeltickets zu einem höheren Preis als dem offiziellen. Die HC Kriens-Luzern AG behält sich zudem das Recht vor, Kunden, die gegen die vorstehenden Bedingungen verstossen, den Zutritt zu ihrer Veranstaltung zu verbieten.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kriens.
Stand 29. April 2025